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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Messen und Ausstellungen von Eventus Agentur für Eventmarketing GbR Richter & Wuerth

 

1 Anmeldung

1.1 Standanmeldung

Die Anmeldung zu einer Messe oder Ausstellung (Veranstaltung) erfolgt auf dem Vordruck „Standanmeldung“. Der Vordruck ist sorgsam auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Anmeldung ist ein unwiderrufliches Vertragsangebot an Eventus Agentur für Eventmarketing GbR Richter & Wuerth, an das der Aussteller bis zum Beginn der Veranstaltung gebunden ist.

1.2 Vertragsinhalt

Wesentliche Bestandteile des Vertrages sind

a) das Anmeldeformular,

b) Ausstellervertrag

c) die besonderen Teilnahmebedingungen,

d) die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Messen und Ausstellungen.

Im Falle der Nichtübereinstimmung gelten die Regelungen in der oben bezeichneten Reihenfolge.

1.3 Einbeziehung der Vertragsbedingungen

Mit der Unterzeichnung der Standanmeldung erkennt der Aussteller die Geschäfts- und Teilnahmebedingungen aufgeführten Regelungen als verbindlich an. Er hat dafür einzustehen, dass auch die von ihm auf der Veranstaltung beschäftigten Personen den gesamten Vertrag erhalten.

 

2 Vertragsschluss

2.1 Auftragsbestätigung

Über die Annahme des Angebotes entscheidet Eventus Agentur für Eventmarketing durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Ausstellers).

2.2 Beschränkung der Aussteller

Eventus Agentur für Eventmarketing kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller von der Teilnahme ausschließen sowie die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen beschränken, falls dies für die Erreichung des Veranstaltungszwecks erforderlich ist. Entsprechendes gilt für die Ausstellungsgüter.

2.3 Abweichung von der Anmeldung

Nimmt Eventus Agentur für Eventmarketing die Anmeldung der

Ausstellungsfläche oder der Ausstellungsgüter unter Erweiterungen, Einschränkungen

oder sonstigen Änderungen an, ist sie an das abgeänderte Angebot 2 Wochen gebunden.

 

3 Standzuteilung

3.1 Grundsatz

Eventus Agentur für Eventmarketing teilt den Stand unter Berücksichtigung des Themas und der Gliederung der jeweiligen Veranstaltung sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten zu. Standwünsche werden nach Möglichkeit beachtet.

3.2 Änderung angrenzender Stände

Der Aussteller muss in Kauf nehmen, dass sich bei Beginn der Veranstaltung die Lage

der übrigen Stände gegenüber dem Zeitpunkt der Zulassung verändert hat. Ersatzansprüche

sind beiderseits ausgeschlossen.

3.3 Austausch, Überlassung an Dritte

Ein Austausch des zugeteilten Standes mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise

oder vollständige Überlassung des Standes an Dritte ist ohne entsprechende Vereinbarung mit Eventus Agentur für Eventmarketing nicht gestattet.

 

 

 

4 Ausstellungsgüter

4.1 Ausschluss

Eventus Agentur für Eventmarketing kann verlangen, dass Ausstellungsgüter

entfernt werden, die sich als belästigend oder gefährlich erweisen oder mit dem Veranstaltungsziel nicht vereinbar sind. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so entfernt Eventus Agentur für Eventmarketing die Ausstellungsgüter mit gerichtlicher Hilfe auf Kosten des Ausstellers.

4.2 Direktverkauf

Der Direktverkauf ist nicht gestattet, sofern er nicht ausdrücklich zugelassen wird. Letzterenfalls sind die Ausstellungsgüter mit deutlich lesbaren Preisschildern zu versehen.

Der Aussteller hat insbesondere die gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen

zu beschaffen und einzuhalten.

4.3 Gewerblicher Rechtsschutz

Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Ausstellungsgütern hat der Aussteller sicherzustellen.

 

5 Zahlungsbedingungen

5.1 Fälligkeit

Die Standmiete laut Auftragsbestätigung ist bis zu den in den besonderen Teilnahmebedingungen angegebenen Terminen unter Angabe der Rechnungsnummer

auf das von Eventus Agentur für Eventmarketing angegebene Konto zu zahlen. Die Beträge werden mit der Rechnungsstellung fällig.

5.2 Abtretung, Aufrechnung

Die Abtretung von Forderungen gegen Eventus Agentur für Eventmarketing ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Forderungen ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

5.3 Beanstandungen

Beanstandungen der Rechnungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb

von 14 Tagen nach Rechnungserteilung schriftlich gegenüber Eventus Agentur für Eventmarketing erfolgen.

5.4 Vermieterpfandrecht

Zur Sicherung ihrer Forderungen behält sich Eventus Agentur für Eventmarketing vor, das Vermieterpfandrecht auszuüben und das Pfandgut nach schriftlicher Ankündigung freihändig zu verkaufen. Für Schäden an dem Pfandgut haftet Eventus Agentur für Eventmarketing nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

6 Haftung, Versicherung

6.1 Eventus Agentur für Eventmarketing haftet in voller Höhe für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Eventus Agentur für Eventmarketing, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht wurden.

6.2 Eventus Agentur für Eventmarketing haftet dem Grunde nach für Schäden, die einfache Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung ist der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden muss.

6.3 Eventus Agentur für Eventmarketing haftet dem Grunde nach bei jeder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten).

Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist – soweit nicht ein Fall von Ziffer 6.1 vorliegt – die Haftung der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden muss. Eventus sorgt durch einen Sicherheitsdienst für die Sicherheit der Stände außerhalb der Öffnungszeiten. Für Wertgegenstände, Garderobe, Ausstellungsstücke, Teile des Standes usw. wird keine Haftung übernommen.

6.4 Die Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 bis 3 gelten nicht bei einer Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

sowie einer Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.5 Die verschuldensunabhängige Haftung von Eventus Agentur für Eventmarketing für anfängliche Mängel der Mietsache (Garantiehaftung) ist ausgeschlossen.

6.6 Der Aussteller haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Abschluss einer

Ausstellerversicherung wird empfohlen.

 

7 Absage, Nichtteilnahme des Ausstellers, Rücktritt Eventus Agentur für Eventmarketing

7.1 Absage, Nichtteilnahme des Ausstellers

Die Standmiete ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn der Aussteller seine Teilnahme absagt oder ohne eine solche Absage an der Veranstaltung nicht teilnimmt.

Sagt der Aussteller seine Teilnahme ab und gelingt eine anderweitige Vermietung des

Standes, behält Eventus Agentur für Eventmarketing gegen den Erstmieter einen Anspruch auf Kostenbeteiligung in Höhe von 25% der in Rechnung gestellten Standmiete. Die volle Standmiete ist dann zu entrichten, wenn Eventus Agentur für Eventmarketing GbR Richter & Wuerth die vereinbarte Standfläche weitervermietet, die Gesamtvermietfläche sich jedoch durch die Absage/Nichtteilnahme vermindert.

Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Eventus Agentur für Eventmarketing diese Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.

7.2 Rücktritt von Eventus Agentur für Eventmarketing

Eventus Agentur für Eventmarketing ist zum Rücktritt berechtigt, wenn

a) die vollständige Mietzahlung nicht bis spätestens zu dem in der Rechnung festgelegten

Zeitpunkt eingegangen ist und der Aussteller auch nicht nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist zahlt;

b) der Stand nicht rechtzeitig, d.h. bis spätestens 14 Stunden vor der offiziellen Eröffnung

erkennbar belegt ist;

c) der Aussteller gegen das Hausrecht verstößt und sein Verhalten auch nach Abmahnung nicht einstellt;

d) die Voraussetzungen für die Erteilung der Zulassung in der Person des angemeldeten Ausstellers nicht mehr vorliegen oder Eventus Agentur für Eventmarketing nachträglich Gründe bekannt werden, deren rechtzeitige Kenntnis eine Nichtzulassung gerechtfertigt hätte. Dies gilt insbesondere für den Fall der Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens sowie den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Ausstellers. Der Aussteller hat Eventus Agentur für Eventmarketing über den Eintritt dieser Ereignisse unverzüglich zu unterrichten.

Eventus Agentur für Eventmarketing kann in den oben genannten Fällen Ersatzansprüche geltend machen. Ziffer 7.1 findet entsprechende Anwendung.

 

8 Höhere Gewalt

8.1 Ausfall der Veranstaltung

Kann Eventus Agentur für Eventmarketing aufgrund eines Umstandes, den weder sie noch der Aussteller zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht abhalten, so entfällt der Anspruch auf die Standmiete. Eventus Agentur für Eventmarketing kann jedoch dem Aussteller bei ihr in Auftrag gegebene Arbeiten in Höhe der entstandenen Kosten in Rechnung stellen, wenn nicht der Aussteller nachweist, dass das Ergebnis der Arbeiten für ihn nicht von Interesse ist.

8.2 Nachholen der Veranstaltung

Sollte Eventus Agentur für Eventmarketing in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, so hat sie die Aussteller hiervon unverzüglich zu unterrichten. Die Aussteller sind berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem veränderten Zeitpunkt abzusagen. In diesem Falle entfällt der Anspruch auf die Standmiete.

8.3 Begonnene Veranstaltung

Muss Eventus Agentur für Eventmarketing aufgrund des Eintritts höherer Gewalt eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete.

 

9 Ausstellerausweise

Für die Dauer der Ausstellung oder Messe erhalten die Aussteller für sich und die von

ihnen beschäftigten Personen eine begrenzte Anzahl von Ausstellerausweisen, die zum

freien Eintritt berechtigen.

9.1 Gemeinsame Vorschriften

Die Ausweise sind auf den Namen ausgestellt. Die Übermittlung der Namensliste der Mitarbeiter hat bis zu dem von Eventus Agentur für Eventmarketing angegebenen Datum per Email zu erfolgen. Sie sind nicht übertragbar. Bei Missbrauch wird der Ausweis ersatzlos eingezogen. Zusätzlich benötigte Ausweise nach beginn der Messe nicht mehr erhältlich.

 

10 Bild- und Tonaufnahmen

Eventus Agentur für Eventmarketing ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen sowie den Ausstellungsobjekten anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller aus irgendwelchen Gründen Einwendungen dagegen erheben kann. Dies gilt auch für Aufnahmen, die Presse oder Fernsehen mit Zustimmung von Eventus Agentur für Eventmarketing anfertigen.

 

11 Werbung

11.1 Umfang

Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für die eigene Firma des Ausstellers und nur für die von ihr hergestellten oder vertriebenen Ausstellungsgüter erlaubt.

11.2 Genehmigungserfordernis

Lautsprecherwerbung, Diapositiv- oder Filmvorführungen sowie Showeinlagen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit Eventus Agentur für Eventmarketing. Das Gleiche gilt für die Verwendung anderer Geräte und Einrichtungen, durch die auf optische und akustische Weise eine gesteigerte Werbewirkung erzielt werden soll. Politische Werbung ist grundsätzlich unzulässig.

 

12 Behördliche Genehmigungen, gesetzliche Bestimmungen, Technische Richtlinien

Behördliche Genehmigungen hat grundsätzlich der Aussteller einzuholen. Er ist dafür verantwortlich, dass die GEMA-Bestimmungen sowie die gewerberechtlichen, polizeirechtlichen, gesundheitsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, insbesondere auch das „Gesetz über technische Arbeitsmittel“ (Gerätesicherheitsgesetz). Er hat ferner die „Technischen Richtlinien“ vor Ort zu beachten, die insbesondere Vorschriften über den Standbau und die Standgestaltung sowie umfangreiche Sicherheitsvorschriften enthalten.

 

13 Ordnungsbestimmungen

13.1 Hausrecht

Der Aussteller unterliegt während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände dem Hausrecht von Eventus Agentur für Eventmarketing sowie dem Hausrecht des Veranstaltungsortes. Den Anordnungen der Beschäftigten der oben genannten, die sich durch einen Dienstausweis legitimieren, ist Folge zu leisten.

13.2 Parkplätze

Parkplatzwünsche der Aussteller auf dem Ausstellungsgelände werden nach Möglichkeit

berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht.

13.3 Zufahrt zum Ausstellungsgelände

Während der Veranstaltung haben Fahrzeuge, die nicht über eine Genehmigung verfügen,

keine Einfahrtsberechtigung in das Innengelände. Die Anlieferung von Waren und Ähnliches hat außerhalb der Öffnungszeiten der Messe zu erfolgen.

13.4 Verlassen des Geländes

Innerhalb einer Stunde nach Ablauf der täglichen Öffnungszeit für Besucher haben Aussteller und Begleitpersonal die Hallen zu verlassen und das Gelände von Fahrzeugen

zu räumen. Wollen Personen die Ausstellung mit Paketen verlassen, ist die Berechtigung

hierfür bei der Ausgangskontrolle nachzuweisen.

13.5 Sonstiges

Tiere dürfen grundsätzlich nicht auf das Ausstellungsgelände mitgebracht werden. Wasser, das zur Behandlung von Lebensmitteln und zur Reinigung von Bedarfsgegenständen, die mit Lebensmitteln in unmittelbare Berührung kommen, benötigt wird, darf nur hygienischen Wasserzapfstellen entnommen werden. Die Entnahme dieses Wassers aus Toilettenräumen ist verboten.

13.6 Umweltschutz

Der Aussteller ist verpflichtet, sich umweltgerecht zu verhalten.

 

14 Allgemeine Vorschriften, Termine

14.1 Termine

Die Auf- und Abbauzeiten werden durch die besonderen Teilnahmebedingungen festgelegt.

14.2 Aufbau, Ausstellerservice

Für die Planung, den Aufbau und die Ausgestaltung von System- sowie Individualständen unsrer Kooperationspartner setzen Sie sich bitte mit den jeweiligen Ansprechpartnern in Verbindung.

14.3 Abbau

a) Räumungsschein

Nach Schluss der Ausstellung oder Messe ist das Vorweisen eines Räumungsscheines Voraussetzung für den Abtransport von Ausstellungsgut. Er wird nur erteilt und dem Standinhaber zugestellt, wenn die Standmietenrechnung voll beglichen ist.

b) Abbauzeit

Die Stände dürfen erst nach Schluss der Veranstaltung geräumt werden. Die Dauer der Abbauzeit (Abbauende) ist unbedingt einzuhalten. Nach Ablauf der Abbauzeit ist Eventus Agentur für Eventmarketing berechtigt, den Abbau sowie den Abtransport und die Einlagerung von Ausstellungsgütern auf Kosten des Ausstellers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

Eine Haftung für Verluste oder Beschädigungen des Ausstellungsgutes wird von Eventus Agentur für Eventmarketing nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernommen. Für die entstandenen Kosten steht ihr ein Pfandrecht zu (Ziffer 5.4).

 

15 Standgestaltung

15.1 Genehmigungsvermerk

Ausgehend davon, dass die Technischen Richtlinien bei der Gestaltung und Ausführung des Standes eingehalten werden, ist es bei ebenerdigen, eingeschossigen Standbauten ohne Überdachung in den Messehallen nicht erforderlich, Zeichnungen zur Genehmigung einzureichen.

15.2 Erscheinungsbild

Der Ausstellungsstand muss dem Gesamtplan der Ausstellung angepasst sein. Eventus Agentur für Eventmarketing behält sich vor, den Aufbau unpassend oder unzureichend ausgestalteter Stände zu untersagen.

15.3 Ausstattung während der Öffnungszeiten

Der Stand muss während der gesamten Dauer der Messe oder Ausstellung zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein.

15.4 Vertragsstrafe

Verstößt der Aussteller schuldhaft gegen die oben genannten Vorschriften (Ziffer 15.2,3), kann die Messe Berlin nach erfolgloser Abmahnung eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro je Tag geltend machen.

 

16 Allgemeine Aufsicht, Reinigung

a) Die Bewachung der Hallen erfolgt durch Eventus Agentur für Eventmarketing. Für Schäden haftet sie nur im Falle grober Fahrlässigkeit. Für die Bewachung des Messestandes hat der Aussteller zu sorgen. Es wird empfohlen, Schäden durch einen geeigneten Versicherungsschutz abzuwenden. Zur Nachtzeit sind wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände unter Verschluss zu halten. Privatwächter zur Bewachung der Stände dürfen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit Eventus Agentur für Eventmarketing eingesetzt werden.

b) Eventus Agentur für Eventmarketing sorgt für die allgemeine Reinigung des Geländes und der Hallengänge. Die Reinigung des Standes obliegt dem Aussteller. Sie muss täglich vor Eröffnung der Veranstaltung beendet sein.

c) Sofern kein ausstellereigenes Personal eingesetzt wird, ist die jeweilige Vertragsfirma von Eventus Agentur für Eventmarketing mit der Standreinigung und Bewachung zu beauftragen.

d) Der Aussteller bzw. der von ihm beauftragte Standbauer ist für die Entsorgung der von ihm verursachten Abfälle gemäß den Umweltvorschriften zuständig.

 

17 Technische Installationen

Die Versorgung mit Strom erfolgt durch Eventus Agentur für Eventmarketing bzw. deren Vertragspartner. Näheres regeln die besonderen Teilnahmebedingungen.

 

18 Fotografieren

Mit der Anfertigung von Fotos, Film- oder Videoaufnahmen im Auftrag der Aussteller sollten während der täglichen Öffnungszeiten nur von Eventus Agentur für Eventmarketing zugelassene und mit einem entsprechenden Ausweis versehene Fotografen oder Film- und Videoproduktionsgesellschaften beauftragt werden. Vor Beginn und nach Schluss der täglichen Öffnungszeiten dürfen nur diese beauftragt werden. Andere Fotografen oder Produktionsgesellschaften haben keinen Zugang zum Messegelände.

 

19 Gastronomische Versorgung

Die gastronomische Versorgung hat grundsätzlich in Abstimmung mit Eventus Agentur für Eventmarketing zu erfolgen.

 

20 Datenschutzrechtliche Bestimmungen

Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass Eventus Agentur für Eventmarketing personenbezogene Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz – auch unter Einsatz automatischer Datenverarbeitung – zu geschäftlichen Zwecken speichert, verarbeitet oder weiterleitet, soweit dies für die Zwecke von Eventus Agentur für Eventmarketing oder der mit Eventus Agentur für Eventmarketing verbundenen Unternehmen erforderlich ist oder ein sonstiges berechtigtes Interesse besteht.

 

21 Schlussbestimmungen

21.1 Schriftform

Abweichungen vom Inhalt dieses Vertrages (ZIffer 1.2) sowie Nebenabmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Eventus Agentur für Eventmarketing schriftlich bestätigt wurden.

21.2 Deutsches Recht

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis und aus Anlass dieses Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

21.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Rohrbach. Ist der Beklagte Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat der Beklagte keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand nach Wahl des Klägers das Amtsgericht Landau oder der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten.

21.4 Verjährung

Ansprüche des Ausstellers gegen Eventus Agentur für Eventmarketing verjähren in 6 Monaten, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.

21.5 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist so abzuändern, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird.

 

 
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